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   LG Hamburg, 27.01.2022 - 327 O 445/18   

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LG Hamburg, 27.01.2022 - 327 O 445/18 (https://dejure.org/2022,41635)
LG Hamburg, Entscheidung vom 27.01.2022 - 327 O 445/18 (https://dejure.org/2022,41635)
LG Hamburg, Entscheidung vom 27. Januar 2022 - 327 O 445/18 (https://dejure.org/2022,41635)
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Volltextveröffentlichung

  • Justiz Hamburg

    § 5 MarkenG, § 14 Abs 7 MarkenG, § 15 Abs 2 MarkenG, § 15 Abs 4 MarkenG, § 15 Abs 5 MarkenG
    Verwechslungsgefahr von Unternehmenskennzeichen

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 31.03.2010 - I ZR 174/07

    Peek & Cloppenburg

    Auszug aus LG Hamburg, 27.01.2022 - 327 O 445/18
    Zwischen der Klägerin und der P C West besteht in Bezug auf ihr Unternehmenskennzeichen eine durch ständige Rechtsprechung des BGH bestätigte Gleichgewichtslage (vgl. z. B. BGH, GRUR 2010, 738 - Peek & Cloppenburg I; BGH, GRUR 2013, 397 - Peek & Cloppenburg III; BGH GRUR-RR 2014, 201 - Peek & Cloppenburg IV).

    Die Kammer geht mit dem zwischen der Klägerin und dem Unternehmen P C WEST in anderer Sache ergangenen Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH GRUR 2010, 738 - Peek & Cloppenburg) davon aus, dass der Streitfall im Hinblick darauf, dass die Unternehmenskennzeichen der Parteien jahrzehntelang unbeanstandet nebeneinander benutzt worden sind, nicht nach Prioritätsgrundsätzen, sondern nach den zum Recht der Gleichnamigen entwickelten Grundsätzen zu beurteilen ist.

    Dazu muss er leicht erkennbar, deutlich lesbar, inhaltlich zutreffend, seinem Sinn nach ohne weiteres erfassbar und geeignet sein, dem unzutreffenden Verkehrsverständnis in ausreichendem Maße zu begegnen (vgl. BGH, Urteil vom 24.9.2013, Az. I ZR 64/11, Rz. 28 - Peek & Cloppenburg IV; BGH, GRUR 2010, 738 Rn. 37 - Peek & Cloppenburg I; GRUR 2013, 397 Rn. 25 - Peek & Cloppenburg III).

  • BGH, 24.01.2013 - I ZR 60/11

    Peek & Cloppenburg III

    Auszug aus LG Hamburg, 27.01.2022 - 327 O 445/18
    Zwischen der Klägerin und der P C West besteht in Bezug auf ihr Unternehmenskennzeichen eine durch ständige Rechtsprechung des BGH bestätigte Gleichgewichtslage (vgl. z. B. BGH, GRUR 2010, 738 - Peek & Cloppenburg I; BGH, GRUR 2013, 397 - Peek & Cloppenburg III; BGH GRUR-RR 2014, 201 - Peek & Cloppenburg IV).

    Neben der häufigen Verwendung von unterscheidungskräftigen Zusätzen können in geeigneten Fällen als milderes Mittel auch aufklärende Hinweise genügen (vgl. BGH, Urteil vom 24.9.2013, Az. I ZR 64/11, Rz. 28 - Peek & Cloppenburg IV; BGH GRUR 2013, 397, 399 Rn. 26 - Peek & Cloppenburg III).

    Dazu muss er leicht erkennbar, deutlich lesbar, inhaltlich zutreffend, seinem Sinn nach ohne weiteres erfassbar und geeignet sein, dem unzutreffenden Verkehrsverständnis in ausreichendem Maße zu begegnen (vgl. BGH, Urteil vom 24.9.2013, Az. I ZR 64/11, Rz. 28 - Peek & Cloppenburg IV; BGH, GRUR 2010, 738 Rn. 37 - Peek & Cloppenburg I; GRUR 2013, 397 Rn. 25 - Peek & Cloppenburg III).

  • BGH, 24.09.2013 - I ZR 64/11

    Schutz eines Unternehmenskennzeichens: Erfordernis eines aufklärenden Hinweises

    Auszug aus LG Hamburg, 27.01.2022 - 327 O 445/18
    Zwischen der Klägerin und der P C West besteht in Bezug auf ihr Unternehmenskennzeichen eine durch ständige Rechtsprechung des BGH bestätigte Gleichgewichtslage (vgl. z. B. BGH, GRUR 2010, 738 - Peek & Cloppenburg I; BGH, GRUR 2013, 397 - Peek & Cloppenburg III; BGH GRUR-RR 2014, 201 - Peek & Cloppenburg IV).

    Neben der häufigen Verwendung von unterscheidungskräftigen Zusätzen können in geeigneten Fällen als milderes Mittel auch aufklärende Hinweise genügen (vgl. BGH, Urteil vom 24.9.2013, Az. I ZR 64/11, Rz. 28 - Peek & Cloppenburg IV; BGH GRUR 2013, 397, 399 Rn. 26 - Peek & Cloppenburg III).

    Dazu muss er leicht erkennbar, deutlich lesbar, inhaltlich zutreffend, seinem Sinn nach ohne weiteres erfassbar und geeignet sein, dem unzutreffenden Verkehrsverständnis in ausreichendem Maße zu begegnen (vgl. BGH, Urteil vom 24.9.2013, Az. I ZR 64/11, Rz. 28 - Peek & Cloppenburg IV; BGH, GRUR 2010, 738 Rn. 37 - Peek & Cloppenburg I; GRUR 2013, 397 Rn. 25 - Peek & Cloppenburg III).

  • OLG Hamburg, 18.02.2021 - 3 U 7/19

    Benutzung geschützter Kennzeichen unter dem Gesichtspunkt der Beauftragtenhaftung

    Auszug aus LG Hamburg, 27.01.2022 - 327 O 445/18
    Nach der Rechtsprechung des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg (vgl. Urteil vom 18.02.2021, 3 U 7/19, Anlage K 10) gilt für die Haftung für Beauftragte Folgendes:.

    Die Kammer schließt sich der Auffassung des rechtskräftigen Urteils des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg, Urteil vom 18.02.2021, 3 U 7/19 (Anlage K 10) an.

  • BGH, 04.04.2012 - I ZR 103/11

    Wettbewerbsrecht: Unterlassungshaftung des Unternehmensinhabers für Mitarbeiter

    Auszug aus LG Hamburg, 27.01.2022 - 327 O 445/18
    Die Bestimmung regelt vielmehr den Unterlassungsanspruch gegen den Unternehmensinhaber bei Zuwiderhandlungen seiner Mitarbeiter und Beauftragten im Sinne einer Erfolgshaftung ohne jegliche Entlastungsmöglichkeit (vgl. zu § 8 Abs. 2 UWG; BGH, NJOZ 2013, 863, Rn. 9).

    Nur in diesem Umfang ist es im Hinblick auf das vom Auftraggeber beherrschbare Risiko gerechtfertigt, ihn der weiten Haftung des § 14 Abs. 7 MarkenG zu unterwerfen (BGH, GRUR 2009, 1167, Rn. 27 - Partnerprogramm; vgl. zu § 8 Abs. 2 UWG auch BGH, NJOZ 2013, 863, Rn. 10).".

  • BGH, 07.10.2009 - I ZR 109/06

    Partnerprogramm

    Auszug aus LG Hamburg, 27.01.2022 - 327 O 445/18
    Für die Haftung nach § 14 Abs. 7 MarkenG ist es unerheblich, wie die Beteiligten ihre Rechtsbeziehungen ausgestaltet haben, ob der Beauftragte gegen den Willen des Unternehmensinhabers seine vertraglichen Befugnisse überschritten hat oder ob der Beauftragte ohne Wissen oder sogar gegen den Willen des Unternehmensinhabers gehandelt hat (BGH, GRUR 2009, 1167, Rn. 21 - Partnerprogramm).

    Nur in diesem Umfang ist es im Hinblick auf das vom Auftraggeber beherrschbare Risiko gerechtfertigt, ihn der weiten Haftung des § 14 Abs. 7 MarkenG zu unterwerfen (BGH, GRUR 2009, 1167, Rn. 27 - Partnerprogramm; vgl. zu § 8 Abs. 2 UWG auch BGH, NJOZ 2013, 863, Rn. 10).".

  • BGH, 14.01.2016 - I ZR 61/14

    Wir helfen im Trauerfall - Wettbewerbsverstoß: Anforderungen an die Angaben von

    Auszug aus LG Hamburg, 27.01.2022 - 327 O 445/18
    Die Konkretisierung des Unterlassungsantrags (und der darauf jeweils bezogenen Annexansprüche) stellt prozessual die Teilrücknahme des Antrags dar und ist hier mit 1/5 zu bewerten (vgl. z.B. BGH GRUR 2016, 516 (521) - Wir helfen im Trauerfall).
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